Gartenarbeit im August

Der Obst- und Gartenbauverein Arheilgen informiert auch diesen Monat über diverse Themen rund um den Garten:

Wenn die Hecken mal wieder einen anständigen Schnitt benötigen, dann sollte man unbedingt darauf achten, dass das Bundesnaturschutzgesetz einen größeren Rückschnitt zwischen dem 1. März und dem 30. September nicht zulässt, um die heimische Vogelwelt und andere Kleinstlebewesen zu schützen. Lediglich leichte Formschnitte sind nach vorheriger Untersuchung auf tierische Bewohner erlaubt und auch zu empfehlen. Nur bei Kernobst, Zwetschen/Pflaumen führt man zur Förderung der Belichtung reifer Früchte einen Sommerschnitt durch. Steinobst reagiert auf den Winterschnitt sehr empfindlich, daher die Gehölze während oder gleich nach der Ernte zurückschneiden. Baumscheiben regelmäßig von Bewuchs freihalten sowie bei jungen Obstgehölzen die Anbindung nicht zu eng schnüren, um den Stamm nicht zu beschädigen. Kübelpflanzen erhalten nur noch bis Mitte August den notwendigen Dünger. Geranien und andere mehrjährige Balkonblumen bzw. Kübelpflanzen vermehrt man am besten Anfang August durch Stecklinge. Auch Radieschen und Rettich können in diesem Monat nochmals ausgesät werden. Dabei muss bei der nicht zu dichten Aussaat unbedingt an den Fruchtwechsel gedacht werden. Um im Herbst Spinat zu ernten, ist der August die beste Aussaatzeit. Wichtig ist dabei eine sehr hohe Resistenz gegen den sog. „Falschen Mehltau“. Entgegen der allgemeinen Meinung sollte man von Essig und Salz als alternativen Unkrautvernichter Abstand nehmen. Sie zerstören nämlich nicht nur das Unkraut. Zudem bauen sie sich nicht biologisch ab. Um gepflasterte Flächen freizubekommen genügt einfach kochend heißes Wasser. Im Garten sollte man sich die Mühe machen und das Unkraut vor der Blüte ausstechen.