Sicherheit im Straßenverkehr für die ältere Generation

Herr Drexelius von der Polizei Darmstadt begann seinen Vortrag beim Obst- und Gartenbauverein Arheilgen zum Thema „Sicherheit im Straßenverkehr für die ältere Generation“ zunächst mit statistischen Daten: Nicht nur in Deutschland ist das Rechtsfahrgebot gesetzlich vorgeschrieben. Zu den gefährlichsten Straßen zählen die Landstraßen, da sie für alle Verkehrsteilnehmer (vom Fußgänger bis zum LKW) zugelassen sind. Das Autofahren ist in den letzten Jahrzehnten vor allem durch die Gurtpflicht deutlich sicherer geworden. Fahranfänger in den ersten 7 Jahren zählen wegen der höheren Risikobereitschaft, Stress und Zeitdruck sowie des Konsums von Alkohol und Drogen zur größten Risikogruppe während das Fahren mit Führerschein ab 17 in Begleitung erfahrener Fahrzeugführer tatsächlich zu mehr Fahrsicherheit führt. Des Weiteren zählen aber auch Autofahrer ab 75 zu den Risikoteilnehmern am Straßenverkehr, da naturgemäß die Reaktion und Konzentration, das Seh- und Hörvermögen sowie die Beweglichkeit (z.B. beim Blick über die Schulter) im Alter meist nachlassen. Behalten sie daher immer ihre Gesundheit im Auge, planen sie vorab ihre Wege und vor allem nehmen sie sich Zeit, denn nicht nur die ältere Generation will sich auch morgen noch ohne Vorwürfe im Spiegel anschauen können. Viele Auffahrunfälle könnten vermieden werden, wenn alle mehr Rücksichtnahme üben und den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand (halbe gefahrene Geschwindigkeit in m) einhalten würden.

Jeder sollte unbedingt darauf achten, dass er als Fußgänger wahrgenommen wird, besonders wenn das Laufen altersbedingt schon etwas schwerer fällt. Also die Straße, auch an einem Zebrastreifen, erst nach eindeutigem Blickkontakt mit den anderen Verkehrsteilnehmern, und nach Möglichkeit nicht zwischen geparkten Autos überqueren.

Wenn Großeltern die Enkelkinder im Auto mitnehmen, dann bitte immer nur angeschnallt auf einem derzeit zugelassenen Kindersitz. Sitzen die Kinder auf dem Beifahrersitz, sollte der Airbag entweder abgeschaltet oder der Sitz bis zum hintersten Raster zurückgeschoben sein, um Verletzungen durch einen eventuell ausgelösten Airbag zu vermeiden. Herr Fritz Gerhard von der Polizei Arheilgen referierte anschließend über das Thema Verkehrs-Unfallflucht, eine strafbare Handlung, die alle Unfallbeteiligten betrifft, also nicht nur den Unfallverursacher, und bei älteren Verkehrsteilnehmern leider vermehrt vorkommt. Notieren sie sich immer die Daten des Unfallgegners oder eventueller Zeugen aufgrund der Original-Ausweispapiere und des Kfz-Scheins (enthält den Namen des Fahrzeughalters) sowie die Versicherungsdaten. Wurde versehentlich ein geparktes Fahrzeug angefahren, muss lt. Gesetz eine angemessene Wartezeit (bis zu 2 Stunden) eingehalten werden. In jedem Fall können oder sollten sie sich direkt an eine Polizeidienststelle wenden. Es empfiehlt sich für den Ernstfall die Rufnummer des Polizeireviers am Wohnort mit sich zu führen. Der OGV-Vorstand bedankte sich am Ende des Vortrages nochmals ganz herzlich bei den beiden Polizeibeamten für die interessanten Ausführungen sowie die ausführliche Beantwortung der vielen Fragen und wünschte allen einen unfallfreien Heimweg. Hier noch ein Hinweis: Die Polizei Darmstadt veranstaltet am 11.04.2018 am Luisenplatz für die Darmstädter Bevölkerung von 10 – 16 Uhr einen Aktionstag zum Thema „Toter Winkel.“